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Erstellt am 12. April 2021

Wie die Corona-Einschränkungen Ihren Umzug beeinflussen

Es ist ein stetiges Auf und Ab, welches uns seit fast Anfang des Jahres aufgrund der Corona-Pandemie begleitet. Nach dem scheinbar plötzlichem Ausbruch und der Verbreitung des Covid-19-Viruses auch in Deutschland, beeinflusst es das berufliche, private, soziale und gesellschaftliche Leben. Die Corona-Einschränkungen beeinflussen das Leben der Menschen weltweit. Nichts ist mehr wie es war.

Umzug unter Einschränkungen: das gilt es zu beachten

Es gibt keinen Lebens-Bereich, welcher nicht von Auswirkungen der Pandemie betroffen sind und beeinflusst. Sicherheitsmaßnahmen werden täglich durch weitere Maßnahmen oder gar Einschränkungen ergänzt. Gerade ab Herbst steigen die Infektionszahlen dabei wieder an, sodass weitere Lockdowns unumgänglich sind. Dennoch muss die Normalität stückweise erhalten werden. So gibt es Dinge, welche trotz der aktuellen Situation wichtig und unerlässlich sind. Auch ein Umzug bzw. Wohnungswechsel gehört in Zeiten von Corona zu unserem alltäglichen Leben dazu.

Wohnungssuchen und Wohnungswechsel in Zeiten von Corona

Grundlegend lässt sich bereits festhalten, dass die Wohnungssuche sowie der Wohnungswechsel anders verlaufen, als es noch vor einem Jahr möglich und gängig war. Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheit- und Schutzmaßnahmen bringen einige Regeln und Maßnahmen mit sich, die beim Umziehen beachtet werden müssen. Auch die Besichtigungen von Wohnungen sowie die Zusammenarbeit mit einer Umzugsfirma verlaufen anders als bisher.  Zentrale und zu achtende Maßnahmen und Regelungen betreffen den Abstand zu Mitmenschen, das eigene Hygieneverhalten wie die Mindestanzahl von Personen, welche beim Umziehen, gemeinsam mit einer Umzugsfirma, beteiligt sind. Im Folgenden sollen diesbezügliche wichtige Aspekte und einzuhaltende Regelungen benannt und erläutert werden.

Umziehen trotz Corona: diese Maßnahmen gilt es zu beachten

Wie bereits erwähnt, betreffen existierende Maßnahmen und erlassene Regelungen das eigene Hygieneverhalten, sowie Abstandsregelungen und Kontaktregelungen. Nach bisherigen einzelnen Rechtsprechungen der Landesregierungen tritt ab dem 1. November wieder ein bundesweiter „leichter Lockdown“ in Kraft. Dann ist das Zusammentreffen von Personen nur noch aus zwei Haushalten und mit maximal 10 Personen zulässig. Dies bedeutet für den Wohnungswechsel, dass so wenig wie nötig und nicht mehr als 10 Personen am Umzug mitwirken.

Es sollte somit vorab konkret geplant werden, welche Personen als Hilfs- und Umzugskraft angefragt und beim Umzug eingebunden werden. Wichtig ist dann auch, dass bestehende Hygienemaßnahmen gewahrt werden. Dabei gilt die Maskenpflicht sowie das regelmäßige Waschen und Desinfizieren der Hände. Als dritter Aspekt beim Wohnungswechsel ist es wichtig, dass stets genügend Abstand eingehalten wird, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten. Richtmaß für den Mindestabstand sind da die altbekannten 1,5 Meter. Sowohl bei der Wohnungsbesichtigung bzw. Wohnungssuche an sich, wie auch im späteren Verlauf sind diese Regelungen stets zu achten.

Reibungsloser Ablauf: Arbeit und Einbezug einer Umzugsfirma

Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betreffen somit diverse Handlungsbereiche und schränken das freie Verhalten beim Umziehen ein. Aus diesem Grund, zur Erleichterung und Unterstützung beim Umziehen, ist es sinnvoll, eine Umzugsfirma zu engagieren. Diese hilft beim Wohnungswechsel, indem sie Möbel von der alten Wohnung in die neue Wohnung transportieren. Trotz Corona ist eine Umzugsfirma nach wie vor ein sinnvoller Dienstleister beim Umzug. Doch auch hier gibt es Einschränkungen aufgrund von Corona.

Auch Umzugsfirmen sind an bundesweit oder lokal geltende Regelungen gebunden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Hygieneregeln eingehalten werden, wie das Desinfizieren von Fahrzeugen, das Tragen von Handschuhen oder auch die Aufteilung der Mitarbeiter auf verschiedene Fahrzeuge. Eine Einschränkung ist auch, dass die Auftragsliste aktuell höher ist als bisher. Kunden und Kundinnen müssen deshalb eine längere Wartezeit in Kauf nehmen. Zwischen Wohnungssuche und tatsächlichem Umzug liegt aufgrund von Corona deshalb eine längere, ungewollte Zeit.

Fazit

Resümierend lässt sich sagen, dass bei aktuell und aufgrund der Pandemie sowohl bei der Wohnungssuche sowie dem Wohnungswechsel, wie auch der Beauftragung einer Umzugsfirma, mit Einschränkungen zu rechnen ist. Dennoch sind Umzüge in Deutschland nach wie vor möglich. Unter Achtung aller Hygiene- und Abstandregelungen bleiben dabei auch alle Beteiligten gesund.­­

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