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Erstellt am 13. Mai 2021

So meistern Sie wichtige Behördengänge nach dem Umzug

Der Umzug ist geschafft. Angekommen in Ihrer neuen Wohnung, warten die Behördengänge auf Sie. Um Ihnen den Anfang zu erleichtern haben wir Ihnen die wichtigsten Behördengänge zusammengestellt. Denn während Sie die Umzugskisten auspacken, möchte auch Ihr neuer Wohnort über Ihren Verbleib Auskunft haben. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Behörden und Institutionen haben wir Ihnen nachfolgend mit Dokumentencheckliste und Frist aufgeführt. Halten Sie die Fristen bei Ihren Behördengängen ein und vermeiden Sie Mehrkosten nach Ihrem Wohnungswechsel. Wir sagen Ihnen, wie sie wichtige Behördengänge nach dem Umzug effektiv meistern.

Einwohnermeldeamt

Wo sich das Einwohnermeldeamt, auch Bürgerbüro, in Ihrem neuen Wohnort befindet, finden Sie im Internet heraus. Dort führen Sie die Ummeldung oder Anmeldung Ihrer neuen Wohnung durch. Dabei unterscheidet das Einwohnermeldeamt zwischen Ummeldung und Anmeldung. Ziehen Sie innerhalb Ihres Wohnortes um, spricht man von einer Ummeldung. Befindet sich die Wohnung zukünftig in einer neuen Stadt, führen Sie eine Neuanmeldung durch.

Melden Sie sich innerhalb einer Woche um. Somit vermeiden Sie Gebühren hinsichtlich der Fristüberschreitung. Die Ummeldung beim Bürgeramt zählt zu den wichtigsten Behördengängen und muss als Erstes nach Ihrem Wohnungswechsel durchgeführt werden.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • -Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • -Reisepässe
  • -ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
  • -Wohnungsgeberbescheinigung, auch Vermieterbescheinigung genannt

Manche Ämter erheben eine Bearbeitungsgebühr. Informieren Sie sich vorher telefonisch oder im Internet. Um Wartezeiten zu vermeiden, lassen Sie sich einen Termin geben.

Finanzamt

Um bei der Steuererklärung keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Sie dem Finanzamt ihren Wohnungswechsel mitteilen. Allerdings nur, wenn sich Ihre Behörde ändert. Dieses ist nicht Fristgebunden. Schreiben Sie eine kurze E-Mail mit Ihrer Steueridentifikationsnummer und geben Ihre neuen Kontaktinformationen an. Ändert sich Ihre Gewerbeanschrift, sind Sie verpflichtet Ihren Umzug anzuzeigen. Das zuständige Gewerbeamt gibt Auskunft über wichtige Formalitäten.

Arbeitgeber/ Agentur für Arbeit

Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine aktuelle Kontaktinformation. Je nach Erreichbarkeit können Sie das per Post, per Mail oder telefonisch durchführen. Er benötigt die Anschrift Ihrer neuen Wohnung zum Beispiel für Ihre Gehaltsabrechnung. Sind Sie bei der Agentur für Arbeit registriert? Dann laden Sie das Informationsblatt " Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur" herunter und geben Ihre neuen Kontaktdaten an. Dieses erledigen Sie unverzüglich, da Sie für die Arbeitsagentur immer erreichbar sein müssen. Die Frist für Veränderungsmitteilungen beträgt eine Woche. Je nach Situation erstattet die Arbeitsagentur Umzugskosten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater.

Kfz -Zulassungsstelle

Seit 2015 bleibt es Ihnen freigestellt, ob Sie Ihr Kennzeichen umändern. Ihre Papiere müssen Sie aber trotzdem umschreiben lassen. Bleiben Sie in Ihrem alten Zulassungsbezirk, kann es sein, dass Sie Ihre Daten im Bürgerbüro ändern lassen können. Ändert sich der Zulassungsbezirk, müssen Sie zur KfZ-Zulassungsstelle.

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • -Zulassungsbescheinigung Teil 1 -Fahrzeugschein
  • -Zulassungsbescheinigung Teil 2 -Fahrzeugbrief
  • -aktuelles Ausweisdokument
  • -gültige Hauptuntersuchung -TÜV
  • -SEPA Mandat für den Einzug der KfZ- Steuer
  • -elektronische Versicherungsbestätigung - eVB Nummer
  • -für Geschäftsfahrzeuge Gewerbeschein und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

Versorgungsbetriebe

Auf den meisten Internetseiten Ihrer Strom- und Gasanbieter finden Sie Eingabemasken, um sich ab- und anzumelden. Dafür müssen Sie den Verbrauch Ihres alten Stromzählers ablesen. Diesen Wert tragen Sie in die Eingabemaske und fördern eine Abschlussrechnung an. Für Ihre neue Wohnung geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Auch hier benötigen Sie den aktuellen Zählerstand. Mit Ihrem Gasanbieter vereinbaren Sie einen Termin oder zeigen Ihren Umzug an. Dieser benötigt Ihr Auszugsdatum, um eine Endrechnung zu erstellen. Bei den meisten Anbietern erfolgt alles unbürokratisch online. Sie müssen nur Ihren Wohnungswechsel mitteilen und Ihren alten Verbrauch ablesen.

Telefon/ Internet

Sagen Sie Ihrem Anbieter früh genug Bescheid. Nur so können Sie rechtzeitig einen Termin vereinbaren und Verzögerungen vermeiden. Haben Sie den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung unterschrieben, informieren Sie Ihren DSL Anbieter. Besonders, wenn Sie einen anderen Anbieter als der Vormieter haben. Alle Anbieter ermöglichen eine Umzugsbekanntgabe online.

Nachsendeauftrag

Ein Nachsendeauftrag beantragen Sie persönlich bei der Post. Hierbei füllen Sie ein dafür bestimmtes Formular aus.

Die Deutsche Post.de bietet auch einen Online-Service dazu an. Dort können Sie online Ihren Wohnungswechsel bekannt geben und erhalten die Post unkompliziert nach Ihrem Umzug. Viel Erfolg beim Umzug und eine unproblematische Abwicklung bei Ihren Behördengängen sei Ihnen gewünscht.

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